Hier können Sie sich nachstehende Zusammenstellung herunterladen:
§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt sinngemäß:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ... dürfen Lkw ab 3,5 t zGG nur gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S Reifen angebracht sind. ..
Für welche Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht?
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