Mir geht es halt, wie vermutlich den meisten, um das weiße Licht von der LED. Du hast einfach ein besseres Sehempfinden.
Alles wirkt heller und man fühlt sich sicherer. Nicht umsonst haben alle Hersteller darauf umgestellt.
Mir geht es halt, wie vermutlich den meisten, um das weiße Licht von der LED. Du hast einfach ein besseres Sehempfinden.
Alles wirkt heller und man fühlt sich sicherer. Nicht umsonst haben alle Hersteller darauf umgestellt.
Wenn ich das richtig sehe, wird der Cruiser auf Daily Basis gebaut. Dann müsste der Nachrüstssatz doch passen.
Die LED-Nachrüstsätze werden auf den Scheinwerfer geprüft. Das bedeutet, das die Freigabe für das Fahrzeug nur gilt, wenn die Zulassungsnummer des Scheinwerfers in der Freigabe eingetragen ist. Zusätzlich können noch andere Deckel notwendig werden, die in der Genehmigung ebenfalls genau benannt sind.
Die LED selbst sind immer die gleichen. Ich habe diese Umrüstaktion beim Fahrzeug meiner Tochter für Abblend- und Fernlicht durchgeführt und bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Da jetzt die Hauptuntersuchung ansteht, bin ich mal gespannt, ob es ein Problem geben wird.
Gerade auf der Seite von Osram in Bezug auf Wohnmobile gesehen…
Wenn die Zulassungsnummer, die dort angegeben (E1-917) ist zu den Scheinwerfern im PhoeniX passt, sollte die Umrüstung legal möglich sein.
Nachtrag: Bei unserem ist eine andere Zulassungsnummer aufgeprägt, funktioniert dann leider doch nicht…
Moin
Das ist korrekt Toni
Nicht das Fahrzeug ist wichtig sondern die Nummer des Scheinwerfer. Bei unserem Liner aus 2006 darf ich die Osram night breaker LED in das Fernlicht einbauen. Für das Abblendlicht gibt es die Freigabe nicht. Der Scheinwerfer für das Abblendlicht hat zwar die gleiche e-nummer wie das Fernlicht, aber dort scheint noch irgendetwas als Streuglas eingebaut zu sein.
Toni, vielen Dank für Deine Ausführungen. Wollte selber schon gucken fahren, was für eine Nummer auf den Scheinwerfern bei uns steht.
Wenn da eine andere Nummer steht, heißt das dann, dass die Dailys von Concorde andere Scheinwerfer haben als die von PhoeniX? (Ich hoffe, dass die Frage nicht zu blöd ist).
Toni, vielen Dank für Deine Ausführungen. Wollte selber schon gucken fahren, was für eine Nummer auf den Scheinwerfern bei uns steht.
Wenn da eine andere Nummer steht, heißt das dann, dass die Dailys von Concorde andere Scheinwerfer haben als die von PhoeniX? (Ich hoffe, dass die Frage nicht zu blöd ist).
Ich gehe davon aus das es sich um ältere Fahrzeuge handelt. Einfach mal prüfen.
Möglich wäre auch eine Typprüfung in einen anderen Land.
In der Auflistung von Osram sind außer dem Cruiser nur Liner - Modelle aufgeführt, die sowieso eine andere Beleuchtung haben.
Wir haben Beleuchtungskörper von Philips eingebaut. Vielleicht gibt es dort auf deren website Informationen ( nur ne Vermutung ) über die richtige Zuordnung.
Wie schon geschrieben, haben wir unsere Lampen durch die MAN Ersatzteilnummer gefunden. Und die Info, wie es gehen könnte, hatten wir von unserem Kundenberater!
Admin (Toni) ,bin schon gespannt, wie das läuft beim TÜV. Wann ist denn der Termin bei Deiner Tochter? Bei uns im März 2024
Admin (Toni) ,bin schon gespannt, wie das läuft beim TÜV. Wann ist denn der Termin bei Deiner Tochter? Bei uns im März 2024
Das Auto ist am Mittwoch „dran“ 😊
Also , ich hab seit 3 Jahren meine LED als Abblendlicht > will es nicht mehr missen
3 x mal war ich beim TÜV und keiner hat was gesagt
in meinem T3 hab ich sie jetzt auch verbaut.
Aber das muss jeder ffür sich seber entscheiden
lg Taubi
Das Auto ist am Mittwoch „dran“ 😊
Und, Toni, wie war der TÜV Termin ??
Und, Toni, wie war der TÜV Termin ??
Ohne Probleme, Unterlagen waren alle dabei, Zuordnung passt, keine Beanstandung.
Eine Frage: ist im Thread mit "Nummer" die e-Nummer gemeint?
Diese sagt nämlich nur etwas über die generelle Konformität für den regulatorischen Bereich der EU aus. Wobei die Zahl den homologierenden ECE-Staat identifiziert.
In Geräten oder Baugruppen (aka Wohnmobil) dürfen die verschiedenen E-Nummern ohne Zwang kombiniert werden.
Klugpups Ende.
Eine Frage: ist im Thread mit "Nummer" die e-Nummer gemeint?
Diese sagt nämlich nur etwas über die generelle Konformität für den regulatorischen Bereich der EU aus. Wobei die Zahl den homologierenden ECE-Staat identifiziert.
In Geräten oder Baugruppen (aka Wohnmobil) dürfen die verschiedenen E-Nummern ohne Zwang kombiniert werden.
Klugpups Ende.
Hallo Jens,
in den Zuordnungstabellen und in der Genehmigung werden die Scheinwerfer (e-Nummer) explizit für das entsprechende Fahrzeug aufgeführt. Selbst die ggf. zu ändernden Deckel sind genau beschrieben und müssen auch so im Fahrzeug montiert werden, damit der Umbau legal nach Genehmigung/Freigabe durchgeführt wird.
Hallo Jens,
in den Zuordnungstabellen und in der Genehmigung werden die Scheinwerfer (e-Nummer) explizit für das entsprechende Fahrzeug aufgeführt. Selbst die ggf. zu ändernden Deckel sind genau beschrieben und müssen auch so im Fahrzeug montiert werden, damit der Umbau legal nach Genehmigung/Freigabe durchgeführt wird.
Hi!
Sofern Baugleichheit herrscht, können funktionsgleiche Systeme durch Andere mit abweichenden E-Nummern substituiert werden. Relevant ist hierbei die ECE-Konformität. Bei Scheinwerfergehäusen werden im beider Typprüfung die Leuchtmittel (LM) aufgeführt, welche im Rahmen des Homologationsprozesses eingesetzt und gemessen wurden. Man kann also problemlos bau- und typgleiche (!) Leuchtmittel von Hersteller A (Osram) durch Andere, homoligierte von Hersteller B (Philips) ersetzen. Denn: Nach aktuellem EU-Recht müssen Halogen- oder Xenon-Lampen durch Lampen der gleichen Art (!) ersetzt werden.
Das Problem hierbei ist: dies gilt grundsätzlich nicht für Retrofit-LED. Diese gelten nicht als baugleich ("gleiche Art"), da die Lichterzeugung ja auf eine völlig andere Weise erfolgt.
Scheinwerfer (generell alle lichttechnischen Einrichtungen) sind individuell abgenommene Systeme. Hier gibt es keine Flexibilisierung, sondern die von Dir angesprochene Bindung an ein Fahrzeug und an den Leuchtmittel-Typ (Art).
Da lichttechnische Anlagen nicht durch Einzelabnahme eingetragen werden können (hierfür ist immer eine Bauartgenehmigung erforderlich), ist nach aktueller Regulierung auch kein legaler Tausch von Legacy-LM auf Retrofit-LED möglich.
Es gibt aber Ausnahmen: Hierbei werden vom Hersteller der LED LM, diese in verschiedenen Scheinwerfern gemessen und auf Basis dieser Daten eine vorläufige ABG erstellt. Dieses Verfahren ist im Grunde eine begrenzte Typprüfung. Dabei übernimmt der Hersteller des LM die Verpflichtung zur Wahrung der Konformität seines LM, in Verbindung mit einem bestimmten Scheinwerfertyp. Und in diesem Fall gilt dann auch nicht die Konformitätsvermutung beim Tausch vom einen einzelgeprüften LED LM, hin zu einem anderen einzelgeprüften LED LM.
Ob der Prüfer bei der Abnahme der HU sich die Mühe macht und das LM herausfummelt, steht freilich auf einem anderen Blatt. Wer das jedoch ganz gerne macht, ist die Polizei. Man muss also immer zu seinen, durch die ABG homologierten, LED LM das entsprechende Papierchen mitführen. Gibt es dieses nicht, ist das LED LM nicht zulässig (weil: nicht anwendbare Konformitätsvermutung).
Was die Kennzeichnung angeht: Runder Kreis mit Nummer = Konformität nach ECE-System. Rechteck mit kleinem e und Nummer = Prüfzeichen nach EG Richtlinien. Letzteres besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage. Retrofit LED LM sind aktuell nur im Abnahmeverfahren nach ECE genehmigungsfähig.
Nebenbei: die bei g00gle sehr prominent angezeigte Seite des TÜV Rheinland (Autorin: Arianna Blittersdorf; Stand: 02.2020) ist, was dieses Thema angeht, etwas veraltet und sollte so nicht mehr zitiert werden. Die Prozesse bei Retrofit LED sind hier inzwischen etwas weiter.
Quellen: ECE R37 (Halogen); ECE R99 (Xenon); ECE R128 (LED)
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