Also ein Anrecht hat man laut Gewährleistungsrecht nicht. Man hat mir gesagt, es werden bei Garantiearbeiten 30 Cent für selbst gefahrene Kilometer erstattet (Anreise mit dem WoMo zum SC und zurück). Für die Heimfahrt und für die Anfahrt zur Abholung hat das SC einen Leihwagen übernommen. Das war ok, wobei die 30 Cent nicht einmal den Sprit abdecken. Aber was soll’s………..habe ich gedacht.
Die 30 Cent pro KM wurden dann am Ende aber nicht gezahlt, da ich ja einen Werkstattauftrag in Auftrag gegeben hätte (die fällige Dichtigkeitsprüfung).
Hätte man mir das vorher gesagt, hätte ich sicher keinen Auftrag für eine Dichtigkeitsprüfung unterschrieben. Das hätte ich dann bei uns in Dülmen beim RSC machen lassen. Abgesehen davon hat man uns über den Tisch gezogen, was eine Unterbodenschutzversiegelung über Fa.Bauer angeht, wie ich im Nachhinein erfahren habe (schwarz auf weiß) Da war ich stinksauer…..Also Augen auf und das Kleingedruckte lesen. Mehr gerne persönlich……
VG Karl
Danke Karl65 ! Das hilft mir weiter.
VG
Andreas